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Erika Leimkühler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Die Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit umfassen die Bereiche im
Medizinrecht.
Rechtsanwältin
Erika Leimkühler berät Sie zu allen Fragen im Arzthaftungsrecht,
insbesondere bei der Prüfung von ärztlichen Behandlungsfehlern, der
Berechtigung zur Erhebung oder Abwehr von Ansprüchen auf
Schadensersatz und Schmerzensgeld ebenso wie zu Fragen der Verjährung
jeglicher Forderungen.
Weiterer Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit ist das
Berufsrecht der Ärzte, das allgemeine Arztrecht, aber
auch Arztstrafrecht.
Aufgrund vielfältiger neuer Kooperationsformen
im Bereich des Zusammenschlusses oder aber der Gründung von
Zweigpraxen ergeben sich ungeahnte Möglichkeiten zur Erweiterung von
Arztpraxen, die aber auch juristisch hohen Klärungsbedarf nach sich
ziehen.
Wichtige Aspekte bei der Gründung eines MVZ (Medizinisches
Versorgungszentrum) oder aber die Umsetzung beim Praxiskaufvertrag und
die damit verbundene Bewertung von Arztpraxen sind juristisch fundiert
abzuklären.
Hierbei unterstütze ich sie gerne.
Aufgrund einer mehrjährigen Tätigkeit im Versicherungsbereich
berät Rechtsanwältin Erika Leimkühler Sie auch umfassend zu allen
Angelegenheiten im Versicherungsrecht, insbesondere dem Recht der
privaten Krankenversicherung, zu Fragen der Lebensversicherung,
Rentenvesicherung wie auch zur Berufsunfähigkeit.
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